Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen und einen konkreten Bezug zum Gefahrenperimeter Mitholz haben. Natürliche Personen müssen volljährig sein.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • Bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Dem Vorstand ist der Austritt schriftlich mitzuteilen. Für das angebrochene Vereinsjahr ist der volle Mitgliederbeitrag geschuldet.

Ein Mitglied kann jederzeit unter anderem wegen Verletzung der Statuten, Widerhandlung gegen den Vereinszweck, Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages etc. aus dem Verein ausgeschlossen werden.